Sozialversicherung 2023 - Wissenswertes für Arbeitgeber

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Björn 15. November 2022 0 Kommentare

Sobald Sie einen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen Sie in Bezug auf die Sozialversicherung wichtige Dinge beachten. Sie sollten über Beitragssätze für Arbeitnehmer Bescheid wissen und die Beitragsbemessungsgrenzen kennen. In diesem Ratgeber erfahren Sie wichtige Informationen zur Sozialversicherung 2023 und erhalten eine wertvolle Checkliste an die Hand. Im Rahmen unseres Büroservice beraten wir Sie auch gerne zu allen Themen rund um das Personalmanagement.

Die Sozialversicherung im Überblick

Die Sozialversicherung kommt immer dann ins Spiel, wenn Menschen arbeitslos, krank, pflegebedürftig oder alt werden. Je nachdem, wie hoch das Einkommen der Menschen ist, richtet sich auch der Beitrag der Versicherung aus. Im Unternehmen kümmert sich darum meist die Personalabteilung.

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Die Sozialversicherung ist auf 5 Säulen aufgebaut, dazu gehören:

Die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Grundlagen der gesetzlich vorgegebenen Sozialversicherung sind im Sozialgesetzbuch verankert. Es gibt unterschiedliche Träger, je nach Versicherung. Der Träger für die Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit. Je nach Art der genannten Sozialversicherungen müssen unterschiedliche Beträge einbezahlt werden.

Die Meldebescheinigung für die Sozialversicherung 2023

Die Meldebescheinigung enthält alle wichtigen Daten wie den Zeitraum der Beschäftigungstätigkeit des Vorjahres oder die Gesamthöhe des Entgeltes. Wenn Sie Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb beschäftigen, müssen Sie für diese im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung eine Sozialversicherungsmeldung anlegen. Diese ergibt die Berechnung für die Rente. Die Meldung können Sie auch 2023 immer bis zum 31. Dezember des Jahres oder bei Tätigkeitsende des Beschäftigten einreichen. Eingereicht wird bei der Krankenkasse oder Datenannahmestelle.

Die geplanten Beitragssätze bleiben auch für 2023 gleich wie im Jahr zuvor. Nur der prozentuale Beitrag für die Arbeitslosenversicherung geht etwas in die Höhe. Diese liegt neu bei 2,6 Prozent statt ehemals 2,4 Prozent. Krankenversicherung mit 14,6 Prozent, Pflegeversicherung mit 3,05 Prozent und Rentenversicherung mit 18,06 Prozent bleiben unverändert.

Wozu dient die Beitragsbemessungsgrenze?

Bei dieser Bemessungsgrenze handelt es sich um das maximale Arbeitsentgelt. Dieses wird herangezogen, um die Versicherungsbeiträge zu berechnen und zu bestimmen. Liegt das Entgelt Ihrer Arbeitnehmer über der Grenze, steigen die Beiträge für die Sozialversicherung 2023 nicht, sondern orientieren sich am Höchstsatz.

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Checkliste für Unternehmer bei Neueinstellung

Wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, gibt es einige Dinge zu beachten. Mit dieser Checkliste haben Sie alle Informationen, die Sie für die Neueinstellung in Hinblick auf Behördengänge und die Sozialversicherung 2023 benötigen.

  1. Beantragen Sie eine Betriebsnummer: Wenn Sie erste Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie im Vorfeld eine Betriebsnummer anfordern. Dafür können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Dort gibt es einen Betriebsnummern-Service.
  2. Unfallkasse und Berufsgenossenschaft: Melden Sie sich bei dieser, damit Sie eine Mitgliedschaft für eine gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Angestellten beantragen können. Wenn Sie das Unternehmen neu gründen, müssen Sie sich zuerst dort anmelden.
  3. Sozialversicherung 2023: Neue Mitarbeiter müssen erst bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Das tun Sie bei der zuständigen Krankenkasse oder bei der sogenannten Minijob-Zentrale in Deutschland.
  4. Sofortmeldung: Elektronisch müssen Sie eine Sofortmeldung abgeben, sobald Sie Mitarbeiter in den Bereichen Spedition oder Baugewerbe beschäftigen möchten.
  5. Krankenkasse: Bei der Krankenkasse müssen Sie ebenso alle Mitarbeiter zeitnahe melden.

Gibt es maßgebliche Änderungen für 2023?

Die Sozialversicherung 2023 ändern sich nur unwesentlich im Vergleich zum Jahr 2022. Doch sind es meist die kleinen Änderungen, die Unternehmen nicht unberührt lassen. Zu beachten ist, dass der prozentuale Beitrag der Arbeitslosenversicherung ein wenig in die Höhe geht, alle anderen Beiträge bleiben gleich. Wenn Sie gerade erst neu starten und das Gebiet noch Neuland für Sie ist, lohnt es sich auf einen Steuerberater oder Buchhalter zurückzugreifen. Dieses sind in der Regel über die gängigen Gesetze informiert und wissen schon frühzeitig den neuesten Stand der Dinge. Vergessen Sie nicht, Ihre Mitarbeiter rechtzeitig für die Sozialversicherung zu melden, um spätere Abmahnungen zu vermeiden. Das garantiert Ihnen einen unbürokratischen Start in das Jahr 2023.