Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist dann für Sie von Belang, wenn Sie sich für den Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Versicherung interessieren. Während Selbstständige die Wahl haben und sich privat versichern können, liegt der Fall bei Angestellten anders vor. In diesem Fall ist es etwas schwerer in die private Versicherung aufgenommen zu werden. Ausschlaggebend hierfür ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt und erhöht wird. Wie hoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2022 ist und was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. Im Rahmen unseres Büroserviceberaten wir Sie gerne!
Die Versicherungspflichtgrenze – wie hoch ist diese für das Jahr 2022?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beträge für die Versicherung werden zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Für Sie entfällt die Krankenversicherungspflicht, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze einen jährlichen Betrag von 64.350 im Jahr 2022 überschreitet. Da durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung definiert wird, trägt sie auch die Bezeichnung Krankenversicherungspflichtgrenze.
Die Allgemeine Versicherungsgrenze und die besondere Versicherungsgrenze
Dabei gilt eine Besonderheit, denn bei der Versicherungspflicht wird die allgemeine Versicherungspflicht und die besondere Versicherungsgrenze unterschieden.
Die Allgemeine Versicherungsgrenze liegt, wie bereits oben erwähnt, bei 64.350 für das Jahr 2022. Die besondere Versicherungsgrenze liegt bei 58.050 für das Jahr 2022.
Die besondere Versicherungsgrenze gilt für Angestellte, die am 31. Dezember 2002 in einer privaten Krankenversicherung Mitglied waren. Für diese Gruppe wurde am Anfang des Jahres 2003 die besondere Versicherungspflichtgrenze eingeführt.
Bis einschließlich zum 31. Dezember 2002 gab es zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze keinen Unterschied. Im Januar 2003 fand bei der Versicherungspflichtgrenze eine Erhöhung statt, gleichzeitig wurde diese von der Beitragsmessungsgrenze gelöst. Durch diese Abkopplung fielen viele Arbeitnehmer, die zuvor privat versichert waren, wieder in die Versicherungspflicht. Das betraf Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen zwar über der alten Versicherungsgrenze lagen, aber deren Einkommen die neue Versicherungsgrenze nicht erreichte. Für diese Personengruppe wurde die besondere Versicherungsgrenze eingeführt.
Damit Sie in den Genuss der besonderen Versicherungspflichtgrenze kommen und nach wie vor in der privaten Krankenversicherung bleiben können, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung aushändigen, aus der hervorgeht, dass Sie bereits zum 31. Dezember 2002 in einer privaten Krankenversicherung Mitglied waren.
Die JAE-Grenze wird dabei vom Arbeitgeber regelmäßig überprüft. So werden Sie rechtzeitig darüber informiert, ob Sie die Möglichkeit erhalten, in die private Versicherung zu wechseln. Auch wenn Sie die JAE-Grenze übersteigen, bleiben Sie weiterhin automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied. Erst wenn Sie sich dazu entscheiden, die Versicherung zu wechseln und die folgenden Schritte einleiten, können Sie in die private Versicherung wechseln.
Wie wird die JAE-Grenze berechnet?
Um die JAE-Grenze zu berechnen, wird Ihr Jahresarbeitsentgelt für die Berechnung herangezogen. Dieses Jahresarbeitsentgelt beinhaltet sämtliche Bezüge, die sich aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammensetzen. Sollten Sie mehr als einer Beschäftigung nachgehen, muss auch das Entgelt aus allen anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Gerade wenn mehrere Beschäftigungen im Spiel sind, kann es leicht zur Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze kommen.
Damit das Entgelt bestimmt werden kann, berechnet Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn für 12 Monate zu Beginn des Jahres im Voraus. In diese Berechnungen fließen auch Einmalzahlungen mit ein, die garantiert vom Arbeitgeber gezahlt werden. Beispiele solcher garantierten Einmalzahlungen sind das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld (oder ein 13. Monatsgehalt) oder bestimmte Prämien, die jedes Jahr in bestimmter Höhe anfallen. Nicht einberechnet hingegen werden Sonderzahlungen, die individuell unter bestimmten Umständen gewährt werden.
Fazit
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, wie hoch das Einkommen ausfallen muss, damit Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung Mitglied werden können. Für das Jahr 2022 liegt die Allgemeine Versicherungsgrenze bei 64.350 und die besondere Versicherungsgrenze bei 58.050. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr neu angepasst. Damit kann es passieren, dass Sie, wenn Sie privat versichert sind, wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln müssen, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht.
Zum Autor
Hallo, mein Name ist Björn Rolletter. Hier finden Sie Erläuterungen unserer Leistungen und Tipps & Tricks, die den Workflow in Ihrem unternehmen erleichtern. Viel Spaß beim Stöbern!
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist dann für Sie von Belang, wenn Sie sich für den Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Versicherung interessieren. Während Selbstständige die Wahl haben und sich privat versichern können, liegt der Fall bei Angestellten anders vor. In diesem Fall ist es etwas schwerer in die private Versicherung aufgenommen zu werden. Ausschlaggebend hierfür ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt und erhöht wird. Wie hoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2022 ist und was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. Im Rahmen unseres Büroservice beraten wir Sie gerne!
Die Versicherungspflichtgrenze – wie hoch ist diese für das Jahr 2022?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beträge für die Versicherung werden zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Für Sie entfällt die Krankenversicherungspflicht, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze einen jährlichen Betrag von 64.350 im Jahr 2022 überschreitet. Da durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung definiert wird, trägt sie auch die Bezeichnung Krankenversicherungspflichtgrenze.
Die Allgemeine Versicherungsgrenze und die besondere Versicherungsgrenze
Dabei gilt eine Besonderheit, denn bei der Versicherungspflicht wird die allgemeine Versicherungspflicht und die besondere Versicherungsgrenze unterschieden.
Bis einschließlich zum 31. Dezember 2002 gab es zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze keinen Unterschied. Im Januar 2003 fand bei der Versicherungspflichtgrenze eine Erhöhung statt, gleichzeitig wurde diese von der Beitragsmessungsgrenze gelöst. Durch diese Abkopplung fielen viele Arbeitnehmer, die zuvor privat versichert waren, wieder in die Versicherungspflicht. Das betraf Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen zwar über der alten Versicherungsgrenze lagen, aber deren Einkommen die neue Versicherungsgrenze nicht erreichte. Für diese Personengruppe wurde die besondere Versicherungsgrenze eingeführt.
Damit Sie in den Genuss der besonderen Versicherungspflichtgrenze kommen und nach wie vor in der privaten Krankenversicherung bleiben können, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung aushändigen, aus der hervorgeht, dass Sie bereits zum 31. Dezember 2002 in einer privaten Krankenversicherung Mitglied waren.
Die JAE-Grenze wird dabei vom Arbeitgeber regelmäßig überprüft. So werden Sie rechtzeitig darüber informiert, ob Sie die Möglichkeit erhalten, in die private Versicherung zu wechseln. Auch wenn Sie die JAE-Grenze übersteigen, bleiben Sie weiterhin automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied. Erst wenn Sie sich dazu entscheiden, die Versicherung zu wechseln und die folgenden Schritte einleiten, können Sie in die private Versicherung wechseln.
Wie wird die JAE-Grenze berechnet?
Um die JAE-Grenze zu berechnen, wird Ihr Jahresarbeitsentgelt für die Berechnung herangezogen. Dieses Jahresarbeitsentgelt beinhaltet sämtliche Bezüge, die sich aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammensetzen. Sollten Sie mehr als einer Beschäftigung nachgehen, muss auch das Entgelt aus allen anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Gerade wenn mehrere Beschäftigungen im Spiel sind, kann es leicht zur Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze kommen.
Damit das Entgelt bestimmt werden kann, berechnet Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn für 12 Monate zu Beginn des Jahres im Voraus. In diese Berechnungen fließen auch Einmalzahlungen mit ein, die garantiert vom Arbeitgeber gezahlt werden. Beispiele solcher garantierten Einmalzahlungen sind das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld (oder ein 13. Monatsgehalt) oder bestimmte Prämien, die jedes Jahr in bestimmter Höhe anfallen. Nicht einberechnet hingegen werden Sonderzahlungen, die individuell unter bestimmten Umständen gewährt werden.
Fazit
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, wie hoch das Einkommen ausfallen muss, damit Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung Mitglied werden können. Für das Jahr 2022 liegt die Allgemeine Versicherungsgrenze bei 64.350 und die besondere Versicherungsgrenze bei 58.050. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr neu angepasst. Damit kann es passieren, dass Sie, wenn Sie privat versichert sind, wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln müssen, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht erreicht.
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