Geschäftsführer Haftung

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Björn 27. Dezember 2022 0 Kommentare

Ein Geschäftsführer einer GmbH vertritt das Unternehmen nach außen. Er hat bestimmte Rechte und Pflichten, lebt aber auch mit bestimmten Risiken. Was Sie besonders bei der Geschäftsführer Haftung beachten sollten, beschreibt dieser Artikel. Im Rahmen unseres Büroservice, beraten wir Sie gerne!

Die Verantwortung des Geschäftsführers einer GmbH

Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Vertragspartnern der Gesellschaft und der Allgemeinheit. Bei Pflichtverletzungen tragen Sie ebenfalls das Risiko der Geschäftsführer Haftung. Dies bedeutet, Sie als Geschäftsführer einer GmbH für die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Aufgaben persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften. Sie tragen daher das Risiko, bei einer Pflichtverletzung persönlich zu haften.

Ihre Pflichten sollten Sie daher mit großer Sorgfalt ausüben, um keine persönliche Haftung für Schäden übernehmen zu müssen. Die Geschäftsführer Haftung kann in einem bestimmten Fall in Form einer Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft), als auch als Außenhaftung (gegenüber Dritten) entstehen. Die Außenhaftung ist aber in der Regel die Ausnahme. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie Ihre Obliegenheiten und Pflichten grob fahrlässig verletzen.

Der Unterschied zwischen einer Innen- und einer Außenhaftung

Die Geschäftsführer Haftung gegenüber der GmbH wird als Innenhaftung bezeichnet, die Geschäftsführer Haftung gegenüber Dritten, beispielsweise Vertragspartnern, Arbeitnehmern oder Behörden, wird als Außenhaftung bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenhaftung ist rechtlich von Bedeutung. Innen- und Außenhaftung haben jeweils andere Voraussetzungen und Fallgruppen und somit auch ein anderes Haftungsrisiko.

Tritt der Insolvenzfall ein, bestimmt ein Insolvenzverwalter über die Geschicke des Unternehmens. Ansprüche gegen den Geschäftsführer werden für gewöhnlich sehr genau geprüft und hartnäckig verfolgt.

In diesen Fällen haften Sie als Geschäftsführer gegenüber der GmbH

Unter folgenden Umständen kommt es im Normalfall zu einer Geschäftsführer Haftung:

  • Die GmbH ist zu Schaden gekommen.
  • Sie haben als Geschäftsführer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Ihnen obliegende Pflicht verletzt.
  • Es gibt einen Zusammenhang zwischen Ihrer Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden.

Zu einer persönlichen Geschäftsführer Haftung kommt es auch im Falle der Untreue, bei Straftaten zulasten der Gesellschaft.

Schreibtisch

Die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes

Unter der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes versteht man das ordentliche Verhalten des Geschäftsführers. Sie nehmen in leitender und verantwortungsvoller Position selbstständig fremde Vermögensinteressen wahr. Als Geschäftsführer müssen Sie daher sicherstellen, dass die GmbH, die Angestellten und Sie selbst alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen (Legalitätspflicht). Sie haben sich am wirtschaftlichen Wohl der GmbH zu orientieren, haben dabei aber einen gewissen unternehmerischen Ermessensspielraum.

Wird dieser allerdings nicht beachtet, haften Sie persönlich und unbeschränkt für Schäden, die der GmbH entstehen. Die Grundlage, damit keine Geschäftsführer Haftung entstehen kann ist, Ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu erfüllen. Solange Sie die notwendige Sorgfalt beachten, kommt es zu keiner Geschäftsführer Haftung, auch dann nicht, wenn Sie eine Fehlentscheidung treffen und dadurch Schäden entstehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Risiken eingehen.

Der beste Schutz vor einer Geschäftsführer Haftung

Ein ordnungsgemäßes und sorgfältiges Verhalten schützt Sie als Geschäftsführer am besten vor diversen Haftungsansprüchen. Doch entsprechende Risiken können Sie selbst als der vorsichtigste und genaueste Geschäftsführer nie ganz ausschließen. Sie können jedoch eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Beachten Sie allerdings, dass eine Vereinbarung von Selbstbehalten üblich ist.

Ganz ohne Einbußen werden Sie im Falle des Falles als Geschäftsführer daher trotzdem nicht davon kommen. Wenn eine Geschäftsführer Haftung auf Sie zukommen sollte, suchen Sie sich am besten so schnell wie möglich einen guten Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht. Der Rechtsanwalt kann Sie sowohl gegenüber den Haftungsansprüchen verteidigen, als auch Ihre Versicherung zu reibungslosen und schnellen Zahlung anhalten.

Wann die Ansprüche an den Geschäftsführer verjähren

Die Gesellschaft hat insgesamt 5 Jahre von dem Zeitpunkt des Schadenseintrittes Zeit, Schadensersatz vom Geschäftsführer zu fordern. Dritte müssen sich an die jeweiligen Verjährungsregeln halten. Die genauen Fristen hängen vom geltend gemachten Anspruch ab.

Fazit: Als Geschäftsführer haften Sie im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung mit einer Schadensfolge für die GmbH persönlich. Der beste Schutz vor einer Geschäftsführer Haftung ist die Pflichterfüllung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes.